Ihre Investition – Coaching / Beratung für Privatpersonen / Selbstzahler
- je 60 Min. – 85,00 €, zzgl. MwSt.
- je 90 Min. – 125,00 €, zzgl. MwSt.
Ihre Investition – Psychotherapie für Privatpersonen / Selbstzahler
- je 60 Min. – 85,00 €, ohne MwSt.
Kosten, die durch Coaching / Beratung und Psychotherapie entstehen, können unter Umständen steuerlich als Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich eine individuelle Abklärung mit Ihrem Steuerberater.
Psychotherapie für Privatversicherte (PKV)
Einige private Krankenkassen bezahlen psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz, sofern:
– der Versicherte einen Zusatztarif gewählt hat, in dem psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) übernommen werden
Hier eine Auswahl von Krankenkassen ,die nach individueller Prüfung psychotherapeutische Krankheitskosten durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie übernehmen:
Allianz | Signal Iduna Versicherung | AOK | Debeka | Continentale Krankenversicherung | R+V Versicherungen
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob diese die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) übernimmt. Als Dipl. Pädagoge, NLP-Lehrtrainer und Betriebswirt verfüge ich auch über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.
Psychotherapie für gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
Gesetzliche Krankenkassen bzw. Ersatzkassen übernehmen in Ausnahmefällen auf Antrag auch psychotherapeutische Leistungen durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie), sofern diese dringend und sofort notwendig ist und die daraus resultierende Wartezeit bei einem Psychotherapeuten, der eine Kassenzulassung besitzt, länger als 6 – 12 Monate beträgt. Ein weiterer Grund kann sein, dass Ihnen in Ihrer örtlichen Nähe kein psychologischer Psychotherapeut mit Kassenzulassung einen freien Therapieplatz anbieten kann. Viele Krankenkassen möchten die Absagen der kassenzugelassenen Psychotherapeuten schriftlich bekommen. Besser ist es daher die Absagen sich bestätigen zu lassen.
Auch gesetzlich Versicherte können bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse möglicherweise einen Zusatztarif auswählen, der eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker (Psychotherapie) beinhaltet.
Eine Psychotherapie kann nur dann angefangen werden, wenn eine vollständige Kostenzusage der gesetzlichen Krankenkasse vorliegt.
Beachten Sie bitte, dass bei einer Abrechnung mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse immer eine offizielle Diagnose nach ICD-10 gestellt werden muss.
Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie wird dann möglich, wenn die Krankenkasse im Rahmen ihres Ermessens eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und dadurch dem Versicherten für eine selbsterbrachte Leistung Kosten entstanden sind (§ 13 Abs. 3 SGB V). In diesen Ausnahmefällen kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereiterklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen „Heilpraktiker für Psychotherapie“ (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten: „(1) Versicherte haben Anspruch auf eine Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (aus: Verband freier Psychotherapeuten)